Videoüberwachung der Schießstände
Ab dem 01.12.2024 werden auf allen Schießständen (mit Ausnahme der Luftdruckhalle) eine Videoüberwachung in Betrieb genommen. Nachfolgend sind die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgeführt:
Informationen zur Videoüberwachung
1. Zweck der Überwachung / Interessensabwägung
Die Schießstände des Schützenverein St. Ingbert 1897 e.V. werden an mehreren Tagen pro Woche sowohl von eigenen Mitgliedern als auch von Gastschützen genutzt. Sowohl der Schützenverein St. Ingbert selbst als auch ihre Gastschützen sind gesetzlich verpflichtet eine Schießaufsicht zu stellen, die den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistet. Dazugehört neben der Überwachung der Schießsicherheit auch die Einhaltung von Waffengesetz und Schießstandordnung bzgl. zulässiger Waffen und Munition. Da Beschädigungen der Anlage und unzulässige Munitionsarten nicht zweifelsfrei einem Verursacher zugeordnet werden können, wird eine Videoüberwachung nach gründlicher Abwägung als Mittel festgelegt.
2. Technische Beschreibung
Vom Inneren der jeweiligen Schießstände sind deren Eingangstüren, der Schießstände und die Schießbahnen durch jeweils zwei Videokameras überwacht. Eine Videokamera befindet sich jeweils sichtbar im Innenbereich und eine auf der Schießbahn. Sie übertragen die Aufnahmen mittels LAN-Kabel auf ein zentrales, abgeschlossenes Speichersystem im Vorstandszimmer.
Die Kameras sind in Ihrem Aufnahmewinkel soweit eingeschränkt, dass sich nur die tatsächlich nötigen Bereiche im Aufnahmefeld befinden. Die Aufnahmebereiche, -winkel sind nicht variabel und durch die Installation fest definiert. Eine Überwachung mittels Monitor ist derzeit nicht vorgesehen. Es befindet sich jedoch ein Monitor am Speichersystem der Anlage, sodass eine eingeloggte Person (z.B. zum Sichern von Aufnahmen etc.) eine Überwachungsmöglichkeit hat. Dies ist jedoch nur durch die Berechtigten (siehe Punkt 5) möglich und stellt eine Ausnahme dar. Ebenso findet keine Übertagung nach außen auf einen externen (Cloud-)Speicher oder eine Übertragung an Dritte statt.
3. Information der Betroffenen (Art. 13 DSGVO)
Der Einsatz der Videoüberwachung wird erstmalig vor dem Betreten der überwachten Bereiche angezeigt. Hier befindet sich auf Außenseite der Eingangstür zum Schießstand ein Hinweisschild. Die überwachten Bereiche sind nicht öffentlich, sondern ausschließlich für Schützen des Schützenverein St. Ingbert und für Gastschützen bestimmt. Alle Hinweisschilder sind im üblichen Sichtfeld (Sichthöhe und Richtung) einer Person angebracht und mit einem gängigen Piktogramm für Videoüberwachung versehen. Neben einer kurzen Beschreibung finden sich darauf Angaben zu Verantwortlichen, Speicherfristen und der Rechtsgrundlage sowie ein Link auf weiterführende Informationen auf der Webseite des Schützenverein St. Ingbert. Die Schilder sind im Format A4 (quer) gehalten und in einfacher Schrift verfasst.
4. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Der Verantwortliche betreibt die Anlage im berechtigten Interesse der Sicherung seines Eigentums gegen Schäden durch unsachgemäße Nutzung und Beschädigung durch Fehlschüsse, die nicht gemeldet werden und deren Beseitigungskosten / -aufwand an ihm verbleiben (Art. 6f). Darüber hinaus hat der 1. Vorsitzende als Schießstandbetreiber auch sicherzustellen, dass die Anlage nur mit den dafür zugelassenen Waffen und Munition benutzt wird, welche sich aus dem Waffengesetz und der Schießstandzulassung ergeben (Art. 6c). Da die Nichteinhaltung der gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben aus WaffG, AWaffV Abschnitt 4 und Schießstandrichtlinie (unzulässige Waffen oder Geschosse, unzulässige Übungen) zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Schießstandes führen kann und Beschädigungen der Anlage dem Schützenverein St. Ingbert schaden, ist eine Überwachung der Anlage auch im Interesse der Mitglieder und Gastschützen (Betroffene) zu sehen. Hinzu kommt die Vielzahl an Einschüssen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Schützenstand. Hier gilt es die Ursache bzw. die verursachenden Schützen aus Sicherheitsgründen zu identifizieren.
5. Technisch Organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Zugriffskontrolle:
Die Zugriffskontrolle auf das Speichersystem ist dadurch eingeschränkt, dass sich dieses System in einem abgeschlossenen Raum befindet zu dem nur Vorstandsmitglieder Zutritt haben:
Das System ist des Weiteren über persönliche Passwörter geschützt. Zur Einsicht und Auswertung der Videoaufnahmen haben folgende Personen Zugriff:
- Benjamin Backes (1. Vorsitzender)
- Stefan Bogner (Sportreferent)
- Florian Munz (Sportreferent)
- Helmut Stalter (Sportreferent)
Eine Cloud-Anbindung oder eine Übertragung an externe Dritte finden nicht statt.
Weitergabe-Kontrolle:
Die Aufnahmen werden von den Kameras mittels Kabel (keine Funkübertragung) an den zentralen Speicher übertragen. Diese Kabel dienen nur der Übertragung des Bildmaterials und keiner weiteren Daten. Die Daten verbleiben auf dem Speicherplatz vor Ort. Eine Übertragung auf mobile Datenträger erfolgt nur im Falle einer weitergehenden Ermittlung (siehe auch Löschfristen). Verfügbarkeit Ein separates Backup oder andere Sicherungen der Aufnahmen existieren nicht.
6. Löschfristen (Art. 17 DSGVO)
Die Videoaufnahmen befinden sich auf einem Recorder und werden automatisch nach der Dauer von 60 Tagen gelöscht. Ausgenommen davon sind manuelle Unterbrechungen des Löschprozesses aufgrund festgestellter Beschädigungen der Anlage, Unfällen oder Verstößen gegen Waffenrecht, Schießstandordnung und/oder vereinsinterner Regelungen, die einer Klärung bedürfen. In diesem Fall können die entsprechenden Passagen (Zeitraum der relevanten Aufnahmen) aus dem Speicher extrahiert und zur Klärung des Sachverhaltes verwendet werden. Die Videoaufnahmen werden vorzugsweise nur vereinsintern verwendet, können aber in Ausnahmefällen (z.B. bei Straftaten, Sachbeschädigungen) den Ermittlungsbehörden oder dem Rechtsbeistand der Schützenverein St. Ingbert als Beweismittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufnahmen sind (sobald Sie nicht mehr für diesen Zweck zwingend erforderlich sind) ebenfalls zu löschen.
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In (Bundesland) ist die zuständige Aufsichtsbehörde: "Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Monika Grethel - Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken“